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   OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08   

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https://dejure.org/2010,23999
OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08 (https://dejure.org/2010,23999)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 A 677/08 (https://dejure.org/2010,23999)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 A 677/08 (https://dejure.org/2010,23999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 3 S. 1
    Gesicherter Lebensunterhalt, Existenzgründungszuschuss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Antrags eines zur selbstständigen Bestreitung seines Lebensunterhalts nicht fähigen Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Antrags eines zur selbstständigen Bestreitung seines Lebensunterhalts nicht fähigen Ausländers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08
    Bei der Frage, welches Niveau der Betroffene hierzu erreichen muss, kann auf die Bestimmungen des SGB II abgestellt werden (BVerwG, Urt. v. 26.8.2008, BVerwGE 131, 370).
  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08
    Bei der Beurteilung, ob der Ausländer seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann, ist eine Prognose darüber abzugeben, ob der Betroffene aller Voraussicht nach bei nicht wesentlich veränderten und unter Außerachtlassung von unvorhergesehenen Umständen den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln, Zuwendungen Dritter und/oder ausdrücklich als unschädlich bezeichneten öffentlichen Mitteln auch in der Zukunft wird bestreiten können (Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand: Mai 2010, § 2 Rd. 42; BVerwG, Beschl. v. 4.11.1996, InfAuslR 1997, 156).
  • VGH Hessen, 12.12.2006 - 3 TG 2484/06

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt eines Ausländers und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08
    Selbst wenn unter Berücksichtigung der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 12.12.2006, InfAuslR 2007, 101) und unter Heranziehung von § 421 Buchst. l Abs. 1 SGB III, der den Bezug des Existenzgründungszuschusses regelt, davon auszugehen ist, dass jedenfalls regelmäßig die Gewährung des Existenzgründungszuschusses ihren Ursprung in der Gewährung von Arbeitslosengeld I hat, so dass der Bezug derartiger Leistungen dem Kläger aufenthaltsrechtlich nicht entgegengehalten werden kann, reichen die von diesem angegebenen monatlichen Bezüge nicht aus, um das gemäß §§ 20, 22 SGB II erforderliche Existenzminimum abzudecken; dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die gemäß § 421 Buchst. l Abs. 1 SGB III ausgeschütteten Mittel gemäß dessen Absatz 2 im 2. und 3. Jahr der maximalen Bezuschussung bis auf 240, 00 EUR monatlich absinken und der Zuschuss grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06

    Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.06.2010 - 3 A 677/08
    Ist das hierin festgelegte Niveau nicht gesichert, kann der Betroffene auch nicht mit dem Einwand gehört werden, er lebe tatsächlich schon längere Zeit auf diesem niedrigeren Niveau und habe bislang noch keine Leistungen in Anspruch genommen (OVG NRW, Beschl. v. 14.8.2006 - 18 B 1392/06 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 24.06.2010 - 3 B 386/09

    Erstmalige Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 31 Abs 1 S 1 AufenthG,

    Eine lediglich geringfügige Unterschreitung der in den Regelsätzen gemäß §§ 20, 22 SGB II festgelegten Grenze ist jedenfalls dann unschädlich, wenn prognostisch gesichert ist, dass das Einkommen nicht weiter absinken wird (vgl. hierzu zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 2.6.2010 - 3 A 677/08 - m. w. N.).
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